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Softwarepatente vs Parliamentarische Demokratie
Stimme gegen Softwarepatente und für Parlamentarische Demokratie in Europa!

Wir erläutern die derzeitige Situation im Hinblick auf Ideenmonopole, insbesondere im Kontext des Richtlinienentwurfs "über die Patentierbarkeit computer-implementierte Erfindungen" (Softwarepatentrichtlinie), der zu einem Testfall darüber geworden ist, wie viel Parlamente in der heutigen europäischen Gesetzgebung zu sagen haben.
Wirtschaftliche Mehrheit
Während das Europäische Parlament einen klaren Ausschluss von Softwarepatenten vorgeschlagen hat, haben die Kommission und der Ministerrat den Parlamentsvorschlag ignoriert und stattdessen den kompromisslosesten Pro-Patent-Text des bisherigen verfahrens am 18. Mai 2004 auf einer Ratssitzung mithilfe eines von der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Kommission gemeinsam durchgezogenen Überrumpelungsmanövers durchgesetzt. Wiederholte Forderungen mehrerer nationaler Parlamente und Regierungen nach Neuverhandlung dieser Position führten zu langen Verzögerungen, aber der Ministerrat lehnte die geforderte Neuauszählung der Stimmen ab und erklärte nach einem beispiellosen Schmierentheater am 7. März 2005 den "Gemeinsamen Standpunkt" für angenommen. Eine Woche zuvor hatte die Kommission die einhellige Forderung des Europäischen Parlaments nach Neustart des Verfahrens ohne Begründung zurückgewiesen.

Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 10. April den rechtlich fragwürdigen "Gemeinsamen Standpunkt" des Rates in Empfang nehmen und auf dieser Basis eine zweite Lesung beginnen. Designierter Berichterstatter ist der frühere französische Premierminister Michel Rocard. Rocard wird voraussichtlich vorschlagen, die Gegenposition des Parlaments vom September 2003 erneut zu bekräftigen. Anfang Juli dürfte das Parlament über den Rocard-Bericht abstimmen. Die Hürden sind dabei höher als in der ersten Lesung: abwesende Parlamentarier zählen als Befürworter der Ratsposition. Wenn es Rocard gelingt, alle essentiellen Änderungen durch die zweite Lesung durchzubringen, wird es erneut zum Zusammenstoß mit Rat und Kommission im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens kommen, wobei dann das Parlament sich jedoch in einer relativ starken Position befinden wird. Eine wünschenswerte Richtlinie kann jedoch nur dann herauskommen, wenn es gelingt, die Kontrolle der Patentamtsfunktionäre und Regierungs-Patentbeamten über den EU-Rat weiter zu lockern. Somit sind nunmehr die grundlegenden Freiheitsrechte der Informationsgesellschaft mit der Demokratisierung der EU eng verbunden.

Ein ähnliches Drama spielt sich derzeit in Indien ab. Die Patentbeamten des dortigen Wirtschaftsministeriums haben unter dem Vorwand einer Umsetzung des TRIPs-Vertrages in einer Notverordnung im Dezember 2004 am Parlament vorbei Softwarepatente legalisiert. Auf Druck der linken Koalitionsparteien wuerden die Änderungen Ende März wieder rückgänig gemacht, aber das indische Patentamt erteilt seit einiger Zeit unter Dehnung und Biegung der bisherigen Gesetzesformulierung reine Softwarepatente, und dem wurde kein Riegel vorgeschoben. Die indischen Beamten haben sich als Meisterschüler ihrer europäischen Mentoren erwiesen, und es fehlt an einer kritisch wachenden Öffentlichkeit.

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© 2005/03/26 Hartmut PILCH
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