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Gert Kolle: Der Rechtsschutz von Computerprogrammen aus nationaler und internationaler Sicht
Stimme gegen Softwarepatente und für Parlamentarische Demokratie in Europa!

Dieser zweiteilige Artikel konstatiert eine ideologische Versteinerung in der Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen und erldutert die unterschiedlichen Positionen der verschiedenen Ldnder. Kontinentaleuropa und Australien lehnen die Patentierbarkeit ab, wdhrend England und die USA ihr zuneigen.
Titel:
Gert Kolle: Der Rechtsschutz von Computerprogrammen aus nationaler und internationaler Sicht
Quelle:
GRUR GRUR 1973 p:611, 1974 p:7-20
  1. Einführung
  2. Im Laufe der Zeit haben sich im Prinzip zwei Blöcke herausgebildet. Der anglo-amerikanische Rechtskreis, in dem mit Ausnahme Australiens die Computerprogramme in sehr weitgehendem Umfang zum Patentschutz zugelassen werden, einerseits, und der kontinental-europäische Rechtskreis, in dem mit Ausnahme der Bundesrepublik die Patentierbarkeit der Computerprogramme generell verneint wird, andererseits.
  3. Kommentierte Verweise
[ Kolle 1977: Technik | Kraßer 1986: Lehrbuch | Kolle 1974: Melbourne | Gert Kolle: Der Rechtsschutz von Computerprogrammen aus nationaler und internationaler Sicht | Lindenmaier | Möhring 1967 | Moser 1967 | K&M 1968 | Grp | Beier 1972: Zukunftsprobleme des Patentrechts ]
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© 2005/04/08 Hartmut PILCH
deutsche Version 2005/03/25 von Hartmut PILCH